Ein Jahr nach der deutschen Einheit von 1990 wurde rechtzeitig zum Martini-Tag am Sonntag, den 10. November 1991 mit einem ersten Faß Wein der Martensmann-Brauch wiederbelebt. Allerdings wurde das Verfahren dadurch zeitgemäß »demokratisiert«, dass der Wein nun nicht mehr beim (Groß-)Herzog des Landes abgeliefert, sondern dem gewählten Bürgermeister der Landeshauptstadt übergeben wurde, um anschließend durch die Bürgerinnen) probiert zu werden, solange der Vorrat reicht. Auf den Tag genau 240 Jahre vor diesem bescheidenen Neubeginn und genau 250 Jahre vor Erscheinen der vorliegenden Broschüre wurde das Eintreffen des Lübecker Martensmannes in Schwerin am 10. November 1751 folgendermaßen im herzoglich-mecklenburgischen Archiv zu Protokoll genommen:
»Kund und zu wißen sey hiemit und in Kraft gegenwärtigen Documenti, daß heute dato an den Durchl. Fürsten und Herrn, Herrn Christian Ludewig, Regierenden Herzog zu Mecklenburg pp.t.t.
eines Ehren-werten und Hochweisen Raths der Stadt Lübeck Diener, Nahmens Hinrich Bendfeldt, nebst bey sich habenden zweyen Zeugen Frantz Wölter und Dettloff Stockfisch auf einem mit 4 Pferden bespannten Calesch-Wagen sitzend, sich heute Nachmittag um 3 Uhr abermahlen eingefunden, etlichemahl mit entblößten Häuptern auf dem Schloß-Platz herum gefahren, der Schwerinschen Jugend Geld ausgeworfen, darnächst vor der großen Stiege stille gehalten, abgestiegen, und gegen dem Hochfürstl. Mecklenburgl. Haußvoigt, Samuel Meckel, in Beyseyn meiner und zweyer Zeugen, als des Hl.Amts-Verwalters Lembcken, Hl. Amt-Schreiber Renssners /:und Hl. Holz-Inspecor Westphal:/ mündlich vorgebracht.
Er ließe dem Durchl. Regierenden Landes-Herrn, Herzoge zu Mecklenburg, ein Ehren-werter und Hochweiser Rath der Stadt Lübeck dero Gruß und Dienst unterthänigst vermelden, auch alle Fürstl. prosperite anwünschen, und dabey anzeigen, daß ein Wohlgedachter Rath sich erinnert, wie an diesem Martini-Abend jährl. dem Hochfürstl. Mecklenburgl. Hauße Schwerin, von einem Hochweisen Rath der Stadt Lübeck eine Ohm Rhein-Wein praesentiert worden, dem wohlgemeldeter Rath auch jetzo nachgekommen, und hätte solchen Wein aus nachbarlicher Freundschaft und guter affection praesentiren laßen, wünschte dabey, daß Ihro Hochfürstl. Durchl. denselben bey allen Hochfürstl. Wohlseyn und guter Gesundheit genießen, eines Ehrbaren Raths der Stadt Lübeck dabey im Besten gedenken, und alle nachbarliche Freundschaft, wie allemahl vorhin geschehen, erhalten möchten. 


Worauf der Hochfürstl. Mecklenburgl. Haußvogt Meckel folgender Gestalt antwortete:
Der Durchl. Fürst und Herr, Herr Christian Ludewig, Regirender Herzog zu Mecklenburg p.p. bedankten sich des von einem Hochweißen Rath der Stadt Lübeck zu entbothenen Grußes halber gnädigst.
Es wäre aber aus dem Anbringen verstanden, daß ein wohlgedachter Rath der Stadt Lübeck, dem alten Herkommen nach, keinen Rhein-Most, sondern Rhein-Wein gesandt, überdem auch, daß man diese Sendung als geschehe sie nur aus nachbarlicher Freundschaft und affection, an- und vorbringen laßen wollen. So könnte man dagegen nicht unbeantwortet laßen, daß jährlich am Martins-Abend dem Hochfürstl. Hauße Schwerin, von einem Hochweisen Rath der Stadt Lübeck aus Schuldigkeit und Pflicht ein Ohm-Rhein-Wein-Most geliefert werden müßte, hätte es anjetzo auch kein Rhein-Wein, sondern Rhein-Most seyn sollen. Vor diesmahl wolte man zwar den gesandten Rhein-Wein annehmen, aber mit diesem Bedinge, daß solches hinführo in keiner Consequence gezogen würde, sondern nach diesem wie Herkommens wäre, von einem Hochweisen Rath jederzeit Rhein-Most aus Schuldigkeit und Pflicht an dem Martini-Abend geliefert werden solte, und Ihro Hochfürstl. Durchl. hinführo der uhralten Schuldigkeit nach, damit gewürdiget seyn wollen. Damit nun Ihro Hochfürstl. Durchl. habenden uhralten Recht hierdurch kein praejuditz zuwachsen möchte; so wolte im Nahmen Ihr. Hochfürstl. Dhl. er dawieder öffentlich protestiret, und mich subscriptum ratione officii publici hiemit requiriret haben, diese interponirte protestation ad notam zu nehmen, und der Hochfürstl. Regierung desfalls ein beglaubtes Documentum unterthänigst einzuliefern. Sonsten halte er dafür, daß Ihro Hoch-fürstl. Dhl. nicht unterlaßen würden, alles was dero Orts zu Erhaltung guter nachbarlicher Freundschaft ersprieslich zu conserviren.
Der von Lübeck anhero gesandte Diener replicirte: Ein Hochweiser Rath wüßte sich nicht zu erinnern, daß Ihro Hochfürstl. Dhl. sie irgends womit verpflichtet seyn solten, sondern repetirte sein voriges, der Wein würde nicht aus Schuldigkeit, sondern aus nachbarlicher Freundschaft praesentiert, derowegen er nicht unterlaßen könnte, gegen das eingewandte zu reprotestiren.


Der Hochfürstl. Haußvoigt Meckel wiederholete, daß ein Ehrbarer Rath der Stadt Lübeck, jährlich am Martini-Abend eine Ohm Rhein-Most aus Pflicht und Schuldigkeit senden müßen, und inhaerirte dem, was er vorhin bereits angebracht, befahl so fort dem Amts-Pförtner, daß er mit Beyhülfe eines Wächters die Pferde und Wagen besehen solte, ob auch irgend an einem Stück der geringste Mangel befindlich.
Der Hof-Keller-Meister mußte indes den praesentirten Wein eröffnen, und davon etwas zu kosten reichen, und wie solcher als ein guter Rhein-Wein befunden ward, mußten die Aufwärter das Ohm vom Wagen heben, und vor den großen Hof-Wein-Keller walzen, wornächst, als der Pförtner angemeldet, daß sie alles ganz richtig, und an Pferden und Wagen nirgends Mangel gefunden hätten, der Diener von Lübeck mit seinen beyden Gefährten sich wieder auf den Wagen setzte, im Umwenden denen Zuschauem abermahlen Geld auswarf, und nach der Stadt in seiner Herberge kehrte, den Abend aber, und auch auf den folgenden Morgen, als den 11 .ten November zur Mahlzeit invitiert und nachgehends dimittiert worden.
So geschehen Schwerin den lO.ten November 1751 In fidem subscripti et subsignavi G.E.Engelbach«