Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Rehna vom 10.01.2015

Bekanntmachung der Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Rehna

1. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 18.02.1994 (GVOBl. M-V S.249) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) incl. Aktueller Änderungen, wurde durch die Stadtvertretung der Stadt Rehna am 11.12.2014 die 1. Änderung zur Gestaltungssatzung vom 04.09.1994 beschlossen.

2. Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Rehna wird hiermit bekannt gemacht.

3. Die Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Rehna wurde durch den Bürgermeister ausgefertigt und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

4. Jedermann kann die Gestaltungssatzung ab diesem Tag im Amt Rehna, Bauamt, während der Dienststunden des Bauamtes einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Rehna, den 05.01.2015
gez. Oldenburg
Bürgermeister
Stadt Rehna