frühzeitige Beteiligung B-Plan Nr.15 Am Wasserwerk vom 02.02.2013

Bekanntmachung über die  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 15 der Stadt Rehna für das Gebiet „Am Wasserwerk“

Die Stadtvertretung hat für das Gebiet "Am Wasserwerk" am 08.12.2011 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 gefasst. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,30 ha. Betroffen sind die Flächen in der Gemarkung Rehna Flur 3, Flurstücke 39 anteilig, 42/7 anteilig, 44, 47 anteilig, 52 anteilig und 58/5. Mit dem B-Plan ist die maßvolle Erweiterung der Wohnnutzung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Der Vorentwurf wurde durch die Stadtvertretung am 06.12.2012 bestätigt. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs im Bauamt des Amtes Rehna. Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplan in der Zeit                 

vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013

während der Dienststunden im Amt Rehna, Bauamt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann fachkundig erörtert werden. Stellungnahmen können bis zum 11.03.2013 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Rehna, den 30.01.2013
gez. Oldenburg
Bürgermeister
Stadt Rehna