Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rehna

Genehmigung der 5. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Rehna gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der am Tag der Genehmigung gültigen Fassung

Mit Schreiben vom 20.07.2016, AZ: 13074065-F-Plan 5.Ä.-2016, wurde der am 09.06.2016 von der Stadtvertretung Rehna beschlossenen 5. Änderung des Teil-Flächennutzungs-planes für den Teilbereich Ortsteil Brützkow sowie den Teilbereich Bahnhof Rehna durch den Landkreis Nordwestmecklenburg die Genehmigung erteilt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Rehna wirksam. Jedermann kann die 5. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes ab diesem Tag im Amt Rehna, Bauamt, Freiheitsplatz 1 in 19217 Rehna, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rehna geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Rehna geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land M-V).


Rehna, den 08.09.2016

gez. Oldenburg
(Bürgermeister)

Anlage
Übersicht: 5. Änderung TF-Plan Rehna