frühzeitige Beteiligung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rehna vom 02.02.2013

Bekanntmachung über die  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rehna 

Die Stadt Rehna führt die Aufstellungsverfahren für die Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 14 „ehemals Tricota“ und Nr. 15 “Am Wasserwerk“ durch. Mit den B-Plänen ist die maßvolle Erweiterung der Wohnnutzung durch die Ausweisung von zwei allgemeinen Wohngebietes geplant. Der Flächennutzungsplan soll parallel an die Nutzungsart und an die flächenhaften Planungsziele angepasst werden. Dafür wurde am 08.12.2011 mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren zur 4. Änderung des F-Planes eingeleitet. Der Vorentwurf wurde durch die Stadtvertretung am 06.12.2012 bestätigt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs im Bauamt des Amtes Rehna. Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplan in der Zeit 

vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013

während der Dienststunden im Amt Rehna, Bauamt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann fachkundig erörtert werden. Stellungnahmen können bis zum 11.03.2013 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.


Rehna, den 30.01.2013
gez. Oldenburg
Bürgermeister
Stadt Rehna