B-Plan Nr. 8 Stadt Rehna - 1. Änderung

Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Rehna für das Gebiet „Westlich Neuer Steinweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

1.    Die Stadtvertretung Rehna hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2009 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Rehna (siehe Kartenauszug) als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

2.    Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Rehna wurde am 24.11.2009 durch den Bürgermeister ausgefertigt und tritt mit Ablauf der Bekanntmachung in Kraft.

3.    Jedermann kann die Satzungen und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt Rehna, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna während der Dienststunden des Bauamtes einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

4.    Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorganges gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht gem. § 215 BauGB innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

5.    Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Abs. 4 Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

Rehna, den 13.01.2010
gez. Oldenburg
Bürgermeister