Bekanntmachung - Widmungsverfügung

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) in der Fassung vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 4 des LUmwRLUG vom 09.08.2002 (GVOBl. M-V S. 531) werden nachstehende Verkehrsflächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Gewidmet wird hiermit die Straße Am Wasserwerk in der Ortslage Rehna 

1. Die Straße „Am Wasserwerk“ ist eine Ortsstraße i. S. v. § 3 Ziffer 3a StrWG M-V.
2. Der Straßenbaulastträger dieser Erschließungsstraße im Gebiet des Bebauungsplanes Nr.15 „Am Wasserwerk“ in Rehna ist gemäß § 14 StrWG M-V die Stadt Rehna.
3. Die Straße besteht aus drei Teilabschnitten (A, B und C). Die Straße verfügt über einen Wendebereich R 6,00
4. Alle Teilabschnitte der Straße unterliegen keinen Nutzungsbeschränkungen.
5. Bei allen drei Teilen der Straße handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche.
6. Teilabschnitt A hat eine Länge von 233 m und eine Straßenbreite von 5,00 m. Die Straße ist in Asphalt ausgebaut. Es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche, ein Gehweg ist nur teilweise vorhanden. Es ist kein Parkstreifen vorhanden. Teilabschnitt B hat eine Länge von 102 m und eine Straßenbreite von 4,10 m. Die Straße ist in Asphalt ausgebaut. Es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche, ein Gehweg und Parkflächen sind nicht vorhanden. Teilabschnitt C hat eine Länge von 79 m und eine Straßenbreite von 4,10 m. Die Straße ist in Asphalt ausgebaut. Es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche, ein Gehweg und Parkflächen sind nicht vorhanden.
7. Die Straße wurde mit Datum vom 14.11.2017 fertiggestellt.
8. Laut Beschluss der Stadtvertretung vom 13.03.2014 hat die neue Straße den Namen „Am Wasserwerk“ erhalten. 

Die Widmung der Straße Am Wasserwerk wird hiermit bekannt gemacht. 

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsvorsteher des Amtes Rehna, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, Widerspruch eingelegt werden. 

Rehna, 15.01.2018

Amt Rehna
Der Amtsvorsteher
gez. Spiewack